Im Mittelpunkt stehen die Ziele der Klienten.
Ausgehend von diesem Grundsatz erarbeiten wir gemeinsam mit unseren Mandanten Verhandlungsstrategien, im Bereich außergerichtliche Verhandlungen. Ziel ist es, am Ende der Verhandlung eine wissensbasierte und vorteilhafte Entscheidung zu treffen. Unsere Begleitung in (außergerichtlichen) Verhandlungen kann unterschiedliche Intensität besitzen.
1. Vorbereitung:
Die exakte und umfassende Vorbereitung auf eine Verhandlung ist grundlegend für den späteren Verhandlungserfolg. Wir unterstützen in der Vorbereitungsphase durch Zielklärung, Rechtberatung, systematischen Abbau von Informationsdefiziten und Festlegung einer Verhandlungsstrategie. Die Mandanten werden in die Lage versetzt, selbst umfassend informiert und strategisch in die Verhandlung zu gehen.
2. Begleitung in eine Verhandlung
Die umfassende Vorbereitung ist abgeschlossen, jedoch soll nicht ganz ohne anwaltliche Unterstützung verhandelt werden: Wir begleiten unsere Mandanten in die Verhandlung. Dabei wird die Verhandlung maßgeblich von den Mandanten geführt, wir stehen flankierend zur Seite, um den Rücken zu stärken, Rechtsberatung in der Verhandlung zu erteilen und um etwaige Rechtsnachteile zu vermeiden.
3. Wir verhandeln
Die umfassende Vorbereitung ist abgeschlossen, die Strategie steht, wir verhandeln alleine für unsere Mandanten, die sich in der Zwischenzeit mit wichtigeren Themen beschäftigen können.